8a8c1f518107f3019b26f53249e04109 Erstellung von T2L/F-Statusnachweisen ab sofort wieder eingeschränkt möglich - DE | IP CustomsSolutions

Erstellung von T2L/F-Statusnachweisen ab sofort wieder eingeschränkt möglich

Seit dem 01.03.2024 werden die Statusnachweise T2L und T2LF ausschließlich elektronisch über das PoUS-System ausgestellt und bei der Gestellung nach Wiedereinfuhr in das Zollgebiet der Union verwendet.

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