Walzwerkbescheinigung wird Pflicht: Was Stahlimporteure ab dem 1. Oktober 2026 beachten müssen
Ab dem 1. Oktober 2026 ist bei der Einfuhr bestimmter Stahlprodukte eine Walzwerkbescheinigung vorzulegen.** Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1963, die neue Anforderungen an Unterlagencodierungen und Nachweisdokumente einführt. Wir ordnen ein, was sich ändert, welche Angaben gefordert sind und wie Sie Verzögerungen in der Zollabwicklung vermeiden.
Was regelt die regelt die Durchführungsverordnung?
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1963 legt unter anderem fest, welche Unterlagencodierungen in der Zollanmeldung anzugeben sind. Außerdem regelt sie, welche Dokumente bei der Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr als Nachweis vorliegen müssen. Welche Waren betroffen sind, ergibt sich aus den Warentarifnummern im Anhang der Verordnung. Die Umsetzung im IT-Verfahren ATLAS beschreibt die ATLAS-Information 1007/2026.
Die Walzwerkbescheinigung: Welche Angaben gefordert sind
Für die im Anhang genannten Warentarifnummern ist ab dem 1. Oktober 2026 die Vorlage einer Walzwerkbescheinigung – international als Mill Test Certificate bekannt – obligatorisch.
Die Bescheinigung muss grundsätzlich zwei Angaben enthalten: das Land, in dem der Stahl geschmolzen und gegossen wurde (Land des „Schmelzens und Gießens“), sowie die Schmelznummer (Heat Number). Über die Schmelznummer lässt sich ein Produkt einer bestimmten Schmelze zuordnen.
Wenn die Bescheinigung fehlt oder unvollständig ist
Fehlen im Mill Test Certificate das Land oder die Schmelznummer, oder liegt die Bescheinigung bei der Einfuhr nicht vor, können die Angaben auch aus anderen Dokumenten hervorgehen. Diese können das Zertifikat ersetzen oder ergänzen. Als Nachweis können folgende Unterlagen anerkannt werden:
Rechnungen - Lieferscheine - Qualitätsbescheinigungen und -klauseln in ausgeführten Bestellungen oder Verträgen - Langzeit-Lieferantenerklärungen - Kostenrechnungs- und Produktionsunterlagen - Zollpapiere des Ausfuhrlandes - Geschäftskorrespondenz - Produktionsbeschreibungen
Was bedeutet das für Sie?
Die neuen Nachweispflichten können zu Verzögerungen in der Zollabwicklung führen – bei Ihren Kunden, in Ihrem Unternehmen, bei uns als Zolldienstleister und bei den Zollbehörden. Entscheidend ist deshalb, dass die geforderten Angaben vorliegen, bevor die Ware ankommt. Wir empfehlen: - Prüfen Sie, ob Ihre Stahlwaren unter die Warentarifnummern im Anhang der Durchführungsverordnung fallen. - Sprechen Sie Ihre Lieferanten an, damit Walzwerkbescheinigungen mit Schmelzland und Schmelznummer künftig standardmäßig mitgeliefert werden. - Stellen Sie uns die Unterlagen gemeinsam mit den übrigen Einfuhrdokumenten frühzeitig zur Verfügung. - Informieren Sie die betroffenen Abteilungen und Teams, etwa Einkauf, Logistik und Zollabteilung.
Unser Fazit
Die Walzwerkbescheinigung ist weniger eine Formalie als eine Frage der Vorbereitung. Wer Schmelzland und Schmelznummer frühzeitig bei seinen Lieferanten einfordert, vermeidet Verzögerungen bei der Abfertigung. Die ATLAS-Information 1007/2026 und den Anhang der Durchführungsverordnung mit den betroffenen Warentarifnummern senden wir Ihnen auf Anfrage gern zu. Für Rückfragen zur Umsetzung in Ihren Einfuhrprozessen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
==Hinweis: Die Angaben und Informationen in diesem Beitrag erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind unverbindlich.==
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