Wichtige Neuerungen durch die Verordnung (EU) 2024/573 – Handlungsbedarf für Exporteure und Importeure

Am 11. März 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/573 in Kraft getreten. Sie regelt die schrittweise Reduzierung und Kontrolle von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) innerhalb der Europäischen Union. Für Unternehmen, die Waren importieren oder exportieren, ergeben sich daraus neue Verpflichtungen, die unmittelbar Einfluss auf die Zollabwicklung haben.

Das müssen Sie wissen:**

**F-Gas-Registrierung ist Pflicht:** Wenn Ihre Waren fluorierte Treibhausgase enthalten oder mit diesen in Verbindung stehen (z. B. Kälteanlagen, Klimageräte, bestimmte elektronische Bauteile, Kraftfahrzeuge und Baumaschinen mit Klimaanlage), ist eine Registrierung im **F-Gas-Portal der EU** erforderlich – sowohl für Importe als auch Exporte. - **Ohne Registrierung keine Zollanmeldung:** Die F-Gas-Registrierung ist zwingende Voraussetzung für die Zollanmeldung. Ohne eine gültige Registrierung können betroffene Sendungen nicht abgefertigt werden. - **Erweiterte Berichtspflichten:** Unternehmen müssen künftig genauere Angaben zur Art, Menge und Verwendung von F-Gasen machen und Berichte an die zuständigen Behörden übermitteln. - **Strengere Marktüberwachung:** Die Verordnung verschärft die Kontrolle von Warenströmen, um illegale Importe zu verhindern. Verstöße können zu Verzögerungen oder Sanktionen führen.

Was jetzt zu tun ist:**

Falls Sie Produkte importieren oder exportieren, die potenziell unter diese Verordnung fallen, empfehlen wir dringend eine **zeitnahe Überprüfung Ihrer Warengruppen** sowie die **Registrierung im EU-F-Gas-Portal**.

Bei Fragen zur Umsetzung oder wenn Sie Unterstützung bei der Registrierung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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